________ mitbekam bzw. wie sein Wissensstand über die Vorgänge im Zeitpunkt des Wendens seines Wagens war und welche Vorgänge nach dem Erfassen der verschiedenen Personen beim Aufwärtsfahren passierten und somit eine Beeinflussung des Beschuldigten dadurch nicht mehr möglich war. Unklar ist, ob sich der Beschuldigte vor dem Wenden seines Autos erneut mit gewaltbereiten Personen konfrontiert sah (wie er geltend macht) oder ob die Situation an der O.________(Strasse) unten insgesamt ungefährlich für ihn und seine Mitfahrenden war.