10. Erwägungen der Kammer 10.1 Vorbemerkungen / Beweisthema Der äussere Sachverhalt ist in vielen Teilen unbestritten und nahezu vollständig video- und bildmässig dokumentiert. Für die Kammer ist daher erwiesen, dass sich der Beschuldigte sowie seine Begleitpersonen mit zwei Autos nach Y.________ (Ort) begaben, um an einer bewilligten Demonstration teilzunehmen, wobei sie vorgängig ihre Autos in Y.________ (Ort) beim Q.________(Platz) parkieren wollten, sie aber von der Polizei angewiesen wurden, in die O.________(Strasse) zu fahren.