_ bestätigt habe. Diese Personen habe er als Gefahr wahrgenommen. Wenn er jetzt sage, er sei an ihnen vorbeigefahren, so sei das eine Verzerrung der Wahrheit. Denn er habe zeitnah ausgesagt, dass die Strasse blockiert gewesen sei. An diesen Aussagen müsse man die Wahrheit messen. Zwischen den Aussagen würden rund acht Jahre liegen. Sein Erinnerungsvermögen sei aufgrund seiner psychischen und geistigen Fähigkeit eingeschränkt gewesen. Entgegen der Staatsan-