Es stelle sich die Frage, was mit dem Fahrzeug und den Insassen geschehen wäre, wenn der Beschuldigte nicht wieder nach oben gefahren wäre. Sie seien von 24 Angreiffern angegriffen worden und hätten zahlreiche Schläge erhalten. Die Tatsache, dass die Fahrt des Beschuldigten 58 Sekunden gedauert habe, widerspreche der Behauptung des Privatklägers, wonach der Beschuldigte zügig runter und wieder hochgefahren sei. Diesfalls hätte die Fahrt weniger lang gedauert. Der Privatkläger habe behauptet, weil der Beschuldigte gewusst habe, dass sein Freund bereits tot sei, sei es unglaubwürdig, wenn er sage, dass er seinen Freund habe retten wollen.