9.3 Vorbringen des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ führte anlässlich der Berufungsverhandlung im Wesentlichen aus, dass die Verletzungen und Videos zeigen würden, wer die Aggressoren gewesen seien. Es sei ein Ausdruck skrupelloser Gewalt gegen unbeteiligte Personen gewesen. Aus dem Wahrnehmungsbericht der Polizei gehe hervor, dass erst, nachdem der Beschuldigte die Polizei verständigt habe, weitere Angriffe auf die Fahrzeuginsassen hätten verhindert werden können. Es stelle sich die Frage, was mit dem Fahrzeug und den Insassen geschehen wäre, wenn der Beschuldigte nicht wieder nach oben gefahren wäre.