Weiter habe der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt, unten einen anderen Weg zu nehmen und sich zu entfernen. Er habe auch nicht zur Polizei fahren müssen, um Hilfe zu holen, zumal er selbst bereits vermutet habe, dass sein Kollege tot sei. Der Beschuldigte habe zudem ausgesagt, dass er auf die Leute geschossen hätte, wenn er eine Waffe dabeigehabt hätte, was den Schluss zulasse, dass er sich für seine Verletzungen habe rächen wollen. Dass es weiter unten maskierte Menschen gehabt haben solle, sei zudem eine Schutzbehauptung. Sein Wendemanöver mache nur Sinn, wenn er die anderen habe angreifen wollen.