13 Erst Jahre nach dem Vorfall behaupte der Beschuldigte, dass D.________ einer der ersten gewesen sei, der mit dem Baseballschläger geschlagen habe. Dieser sei aber nicht sichergestellt worden, weshalb D.________ auch vom Vorwurf des Angriffs freigesprochen worden sei. Das Gericht habe damals die Aussagen des Beschuldigten als unglaubhaft qualifiziert. In den drei Videoaufnahmen sei D.________ zudem nicht unter den Angreifern ersichtlich. Weiter habe der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt, unten einen anderen Weg zu nehmen und sich zu entfernen.