7.3 Ziff. I.3. der Anklageschrift Gemäss Ziff. I.3. der Anklageschrift wird dem Beschuldigten folgendes Verhalten zum Vorwurf gemacht (pag. 1092): Grobe Verletzung der Verkehrsregeln begangen am 12.09.2015, um ca. 14.15 Uhr, auf der O.________(Strasse) in Y.________ (Ort), indem der Beschuldigte trotz beinahe komplett zerborstener Frontscheibe den Personenwagen Mercedes Benz, S.________, die O.________(Strasse) nach unten in Richtung R.________(Ort) lenkte, sein Fahrzeug vermutlich im Bereich der Kreuzung O.________(Strasse)/ AK.________ (Ort) wende-