D.________ erlitt u.a. einen verschobenen Bruch der linken Schultergelenkspfanne, welche am 16.09.2015 operativ versorgt werden musste. Am 19.09.2015 konnte er das Spital wieder verlassen. Weiter erlitt D.________ eine Hirnerschütterung, mehrere Hautdurchtrennungen im Bereich der rechten Schulter und des Nackens, welche genäht werden mussten, sowie mehrere Hautabschürfungen und Hauteinblutungen. D.________ war vom 12.09.2015 bis am 01.11.2015 zu 100% arbeitsunfähig.