um an der von der X.________ bewilligten Kundgebung ab 14.00 Uhr auf dem Q.________(Platz) teilzunehmen. Über soziale Plattformen war eine unbewilligte Gegenkundgebung „Z.________“ aufgerufen worden, weshalb sich 200 bis 300 Sympathisanten dieser Gegenkundgebung ebenfalls auf dem Q.________(Platz) eingefunden haben. Die Teilnehmer der Gegenkundgebung wurden um ca. 13.00 Uhr mehrmals durch die Polizei aufgefordert, den Q.________(Platz) zu räumen und die Kundgebungsansammlung zu verlassen.