___ (Ort) zu Gewalteinwirkungen auf den Beschuldigten und seine Begleitpersonen einerseits sowie auf die Straf- und Zivilkläger andererseits. Dabei lassen sich die Geschehnisse – analog der Anklageschrift und Vorinstanz – in zwei Phasen unterteilen, wobei die erste Phase insbesondere den Vorfall rund um die Abwärtsfahrt des Beschuldigten Richtung R.________ (Ort) umfasst (Ziff. I.1. der Anklageschrift), während dem die zweite Phase die Fahrzeugwendung und die anschliessende Aufwärtsfahrt des Beschuldigten von der O.________(Strasse) Richtung P.________(Strasse) betrifft (Ziff. I.2. der Anklageschrift).