6. Vorbemerkungen Am 12. September 2015 fand ab 14:00 Uhr eine bewilligte Kundgebung der X.________ auf dem Q.________ (Platz) in Y.________ (Ort) statt, an welcher der Beschuldigte und seine Begleitpersonen teilnehmen wollten. Obwohl das Polizeiinspektorat der Stadt Y.________ eine entsprechende Bewilligung ablehnte, wurde auf sozialen Plattformen für eine Gegenkundgebung der AL.________ am gleichen Standort aufgerufen. In der Folge kam es auf der O.________(Strasse) in Y.________ (Ort) zu Gewalteinwirkungen auf den Beschuldigten und seine Begleitpersonen einerseits sowie auf die Straf- und Zivilkläger andererseits.