1431 f.). Nicht rechtskräftig und von der Kammer zu überprüfen sind hingegen die Freisprüche des Beschuldigten (1) von der Anschuldigung der versuchten Tötung, evtl. versuchten schweren Körperverletzung, angeblich beides vorsätzlich, evtl. eventualvorsätzlich begangen am 12. September 2015 in Y.________ (Ort) zum Nachteil