Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 28. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der eventualvorsätzlichen versuchten schweren Körperverletzung, evtl. eventualvorsätzlichen einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 12. September 2015 in Y.________ (Ort) z. N. von G.________ und I.________; 2. der Verfügungen über die beschlagnahmten Gegenstände. II.