3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 28.02.2023 [pag. 1795]) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 24.02.2023 [pag. 1781 ff.]) über den Beschuldigten eingeholt. Zudem wurde das Urteilsdispositiv des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. September 2022 betreffend den Beschuldigten und den Straf- und Zivilkläger D.________ (pag. 1896 ff.) antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 1718, 1843).