pensationsgesuch, welches mit Verfügung vom 23. Februar 2023 gutgeheissen 4 wurde (pag. 1803 f.). Gleichzeitig wurde festgestellt, dass C.________ im Verfahren als Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer verbleibt. Weiter wurde der Zivilkläger I.________ mangels rechtlich geschützten Interessens mit Beschluss vom 12. Dezember 2022 ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 1707 ff.). Infolge Mandatsniederlegung durch Advokat M.________ vom 29. November 2022 (pag.