__, Advokat K.________, mit Schreiben vom 14. September 2022 mit, dass C.________ an der Berufung festhalte und im Verfahren weiterhin die Stellung als Straf- und Zivilkläger respektive Berufungsführer beanspruche (pag. 1673.1 f.). Am 7. November 2022 informierte Advokat K.________ das Obergericht über seine Mandatsniederlegung (pag. 1683). Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 hielt C.________ sinngemäss fest, dass er die Berufung zurückziehen wolle, dies unter der Bedingung, dass er an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht mehr teilnehmen müsse (pag.