men. Infolge Ablebens des bisherigen amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt L.________, wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 12. August 2022 per 11. August 2022 Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag. 1656 ff.). Mit E-Mail vom 29. August 2022 wandte sich der Straf- und Zivilkläger C.________ mit der Frage, ob er trotzdem an der [oberinstanzlichen] Verhandlung erscheinen müsse, wenn er von der Berufung «zurücktrete» ans Obergericht (pag. 1668). Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 1. September 2022 (pag. 1669 ff.) teilte die Vertretung von C.________, Advokat K.__