_, C.________ und H.________ ab und verwies die Zivilklagen der Privatkläger I.________, G.________ und F.________ auf den Zivilweg. Für die Behandlung des Zivilpunktes wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 1431). Schliesslich wurden die weiteren Verfügungen getroffen (pag. 1431 f.).