_, H.________, J.________, G.________ und F.________, (2) von der Anschuldigung der eventualvorsätzlichen versuchten schweren Körperverletzung, evtl. eventualvorsätzlichen einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 12. September 2015 in Y.________ (Ort) zum Nachteil von G.________ und I.________ und (3) von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 12. September 2015 in Y.