2. Die auf den oberinstanzlich in Rechtskraft erwachsenen Freispruch entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 400.00 (= 1/5 der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten) werden vom Kanton Bern getragen. 3. Der Kanton Bern entschädigt A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 1'658.60 (inkl. Auslagen und MWSt.) und im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 829.30 (inkl. Auslagen und MWSt.).