für die Verteidigung des Beschuldigten im Berufungsverfahren geltend gemachte Aufwand von CHF 4'146.45 (pag. 219 f.) erscheint mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache, die Schwierigkeit des Prozesses und den Aktenumfang als hoch, aber noch gerade angemessen. Entsprechend ist der Beschuldigte für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte im Berufungsverfahren durch den Kanton Bern mit CHF 829.30 zu entschädigen. Die vom Kanton Bern auszurichtenden Entschädigungen beider Instanzen von total CHF 2'487.90 (CHF 1'658.60 + CHF 829.30) werden in Anwendung von Art.