Zusammenfassend ist von einem leichten bis mittelschweren Tatverschulden auszugehen. Die von der Vorinstanz auf CHF 3'000.00 festgesetzte Busse erscheint angemessen. Angesichts dessen, dass die Einsatzstrafe wesentlich geringer ausfiel als die soeben für die Widerhandlungen gegen die Covid-19 V bemessene Strafe, muss im Rahmen der Asperation – mit Verweis auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 17 245 vom 6. November 2017 (E. 14.1) und die Lehre (MA- THYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. A. 2019, N 507) – ein Grossteil der dafür festgesetzten Strafe asperiert werden.