Zudem zeugt sein Vorgehen von einer erheblichen kriminellen Energie. Der Beschuldigte war aus finanziellen Gründen nicht bereit, den Betrieb seines Erotikstudios vorübergehend einzustellen und auf die Einnahmen zu verzichten. Er handelte mithin aus egoistischen Beweggründen und mit direktem Vorsatz. Es war ihm egal, dass er mit seinem Verhalten nicht nur die Gesundheit der Prostituierten und der Freier, sondern auch diejenige zahlreicher weiterer Personen gefährdete und das Risiko der Weiterverbreitung von Covid-19 steigerte. Zusammenfassend ist von einem leichten bis mittelschweren Tatverschulden auszugehen.