14. Asperation für die vom 11. August 2020 bis am 6. September 2020 begangenen Widerhandlungen gegen das PGG Betreffend die Festsetzung der Busse für die vom 11. August 2020 bis am 6. September 2020 begangenen Widerhandlungen gegen das PGG durch Vermittlung von Prostitution kann vollumfänglich auf die voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 13 verwiesen werden. Auch für diese Widerhandlungen erscheint – bei separater Betrachtung – eine Busse von CHF 900.00 gerechtfertigt. Davon sind praxisgemäss 2/3, d.h. CHF 600.00, zur Einsatzstrafe zu asperieren.