13.3 Fazit In Würdigung der voranstehenden Ausführungen erweist sich das Tatverschulden des Beschuldigten gemessen am Strafrahmen – ohne dessen Tat zu bagatellisieren – als leicht. Aus Sicht der Kammer erscheint für die vom 31. Oktober 2019 bis am 5. November 2019 begangenen Widerhandlungen gegen das PGG eine Busse von CHF 900.00 verschuldensangemessen.