Weil die Widerhandlungen gegen das PGG in casu gleich gelagert und weitgehend miteinander vergleichbar sind, wird die Einsatzstrafe für die zeitlich zuerst (vom 31. Oktober 2019 bis am 5. November 2019) begangenen PGG-Widerhandlungen bestimmt. Anschliessend werden die Einzelstrafen für die übrigen Delikte ausgefällt, die sodann zur Einsatzstrafe zu asperieren sind. Schliesslich werden die Täterkomponenten thematisiert.