12. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung / Strafart / Strafrahmen / schwerstes Delikt / Vorgehen der Kammer Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung, zur Strafart im vorliegenden Fall (Busse) und zur Anwendung des Asperationsprinzips, wenn wie in casu mehrere Übertretungen zu sanktionieren sind, sind zutreffend; darauf kann integral verwiesen werden (S. 24 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Ordner IV, pag. 138 ff.). Für die Widerhandlungen gegen das PGG sieht das Gesetz als Sanktion eine Busse bis zu CHF 50'000.00 vor (Art. 27 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Bst.