16 Verwertbar sei hingegen die Aussage des Zeugen, wonach ihn die Person am Telefon ausdrücklich auf die Betriebsschliessung des F.________'s hingewiesen habe. Dies stimme denn auch mit der Tatsache überein, dass am fraglichen Abend an sämtlichen Eingängen des F.________'s vermerkt gewesen sei, dass dieses geschlossen sei. Weiter sei zu berücksichtigen, dass die I.________ (GmbH) das F.________ (Studio) mit Mietvertrag vom 22. Oktober 2020 mehreren Frauen vermietet habe, womit der Beschuldigte gar keine Verfügungsmacht mehr darüber gehabt habe.