008 und pag. 010). Es ist kein Grund ersichtlich, warum der Beschuldigte von diesen Geschäftsmodellen hätte wegkommen sollen, zumal dies hohe Kosten generiert hätte. In Würdigung dieser Beweismittel und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist aus Sicht der Kammer – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – zweifelsfrei erstellt, dass es sich bei der E.________ (Bar) nicht «nur» um eine «table dance bar», sondern auch um eine Kontaktbar handelte.