Der Beschuldigte war im fraglichen Zeitpunkt des Weiteren unbestrittenermassen der Betreiber der E.________ (Bar) und des sich direkt oberhalb derselben befindenden F.________'s, in dem erwiesenermassen sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden (Ordner II, pag. 002 und pag. 010). Er sprach gegenüber den Polizisten im Zusammenhang mit den anlässlich der Kontrolle in der E.________ (Bar) festgestellten Frauen – wie dem Anzeigerapport vom 22. September 2020 weiter zu entnehmen ist – sodann selber von Prostituierten (Ordner II, pag.