(Bar) aufhalten sowie ihre Freizeit in dieser verbringen würden. Würdigend hielt die Generalstaatsanwaltschaft sodann fest, es liege in der Natur der Sache, dass die Kontaktaufnahme vor der sexuellen Dienstleistung unter anderem in der baulich nicht abgetrennten Bar stattgefunden habe, umso mehr, als der Betreiber auf der Internetseite explizit von Kontaktbar geschrieben habe.