13 Prostituierte gehandelt habe. Im Anzeigerapport würden jegliche Angaben betreffend die Bekleidung dieser Frauen und deren konkreten Tätigkeit fehlen. Weiter seien die Frauen weder befragt noch deren Personalien aufgenommen worden. Schliesslich sei nicht ausgeschlossen, dass es sich bei den Frauen um Tänzerinnen gehandelt habe, zumal die E.________ (Bar) zu diesem Zeitpunkt über eine Bewilligung für Stripteasedarbietungen verfügt habe.