Auf der Internetseite der Bar soll er zudem dafür geworben und die Bar offen als Kontaktbar deklariert haben. Ausserdem hätten sich anlässlich der Polizeikontrolle vom 17. August 2020 drei Prostituierte in der E.________ (Bar) aufgehalten, wovon sich eine mit einem Gast unterhalten habe. 7.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist unbestritten. Klar ist insbesondere, dass die E.________ (Bar) zwischen dem 11. August 2020 und dem 6. September 2020 (nur) über eine Gastgewerbebewilligung verfügte, die am 10. Februar 2020 auf den Beschuldigten ausgestellt worden war (Ordner II, pag.