10 verteilt gesessen und hätten sich mit den Gästen unterhalten. In der Bar sei zudem ein Erotikfilm gezeigt worden. Die Barfrau habe gegenüber den Polizisten geäussert, gemäss ihrem Chef dürften in der E.________ (Bar) keine Kontrollen mehr durchgeführt werden, und habe in der Folge ihren Vorgesetzten, den Beschuldigten, kontaktiert. Wenige Minuten später sei der Beschuldigte eingetroffen und habe gegenüber der Polizei sichtlich genervt erklärt, die E.________ (Bar) sei ein Gastgewerbebetrieb und wenn sich Prostituierte in dieser aufhalten würden, dann täten sie dies in deren Freizeit.