Die Bar und die Studios befanden sich alle in derselben Liegenschaft und die E.________ (Bar), die im Erdgeschoss war, und das F.________ (Studio), das sich im ersten Stock befand, waren gar durch eine Treppe im Gebäudeinnern verbunden (zum Ganzen Ordner I, pag. 2). Die Polizeikontrolle in der E.________ (Bar) am 5. November 2019 war demnach rechtmässig und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind verwertbar. 6.6.2 Zur Frage, ob der Beschuldigte in der E.________ (Bar) Kontakte vermittelte Die Kammer prüft das vorinstanzliche Urteil wie erwähnt nur auf Willkür hin.