Anlässlich der Polizeikontrolle vom 5. November 2019 hätten zwar keine entsprechenden Tänzerinnen festgestellt werden können, aus den Inseraten vom 31. Oktober 2019 bis am 5. November 2019 gehe aber deutlich hervor, dass bereits in dieser Zeit entsprechende Darbietungen stattgefunden hätten. Schliesslich mache es keinen Sinn, Ende Oktober/Anfang November 2019 für Striptease zu werben, wenn die entsprechende Darbietung noch gar nicht angeboten werde. Die Formulierung in den Inseraten lasse im Übrigen keinen Raum für Zweifel, dass nicht ein tatsächlich geleistetes Angebot beworben worden sei (zum Ganzen pag.