A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss der im erst- und im oberinstanzlichen Verfahren eingereichten Kostennoten auszurichten. V. A.________ sei vom Kanton Bern weiter eine Entschädigung nach gerichtlichem Ermessen, mindestens CHF 250.00, für die wirtschaftlichen Einbussen zu bezahlen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sein. 4 VI. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.