3. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte für den Beschuldigten in der Berufungserklärung – bestätigt in der Berufungsbegründung (pag. 187) – folgende Anträge (pag. 161 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 31. Mai 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz, angeblich begangen am 6. September 2020 («Animierdame») in C.________ (Ort), D.________ (Weg), E.________ (Bar). II. A.________ sei freizusprechen