2 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 500.00 und Kosten des Gerichts (inkl. Kosten schriftliche Begründung) von CHF 1'200.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'700.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'100.00. III. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]