unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4'146.45 (1/2 des geltend gemachten Honorars) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 450.00 und Kosten des Gerichts (inkl. Kosten schriftliche Begründung) von CHF 1'200.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'650.00 an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'050.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: