Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur im Dispositiv; nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kantons Bern (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) 29 Bern, 22. September 2022 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 31. Januar 2022) Der Präsident i.V.: