20. Konkretes Strafmass Im Ergebnis erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 210.00 als angemessen, wobei sich der Tagessatz auf CHF 210.00 beläuft. Damit beträgt die vorliegend auszusprechende Geldstrafe 15 Tagessätze zu CHF 210.00, ausmachend CHF 3'150.00. 21. Strafvollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht not-