Diesen Betrag hat er anlässlich seiner Einvernahme im Berufungsverfahren bestätigt (pag. 164). Damit erhöhte sich sein Einkommen seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung monatlich um rund CHF 1’000.00. Diese Veränderung darf bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe berücksichtigt werden. Die Berechnung des Tagessatzes mit dem aktuellen Einkommen des Beschuldigten von CHF 8'769.00 führt unter Anwendung eines Pauschalabzugs von 25 % zu einem Tagessatz von CHF 210.00.