), erzielte er gemäss Steuerveranlagungsverfügung 2019 (pag. 25 ff.) im Jahr 2019 einen Jahresnettolohn von CHF 98'253.00, ausmachend monatlich CHF 8'187.75. Ausgehend von einem Einkommen zwischen CHF 7'500.00 und CHF 8'178.55 und unter Anwendung eines Pauschalabzugs von 25 % errechnete die Vorinstanz einen Tagessatz von CHF 190.00 (pag. 104). Bei der am 22. August 2022 durchgeführten Erhebung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gab der Beschuldigte ein aktuelles Nettoeinkommen von monatlich CHF 8'769.00 an (pag. 157). Diesen Betrag hat er anlässlich seiner Einvernahme im Berufungsverfahren bestätigt (pag.