18. Täterkomponenten Das Vorleben des Beschuldigten weist keine zu berücksichtigenden Besonderheiten auf. Der Beschuldigte wuchs in geordneten Verhältnissen auf, absolvierte nach der Schule eine Berufslehre als Q.________. Danach orientierte er sich beruflich neu als R.________ und studierte S.________. Seit dem Jahr .________ arbeitet der Beschuldigte bei der T.________ als U.________. Im Jahr .________ ist er mit seiner jetzigen Partnerin zusammengezogen. Diese hat .________ Söhne aus einer früheren Ehe. Einer dieser Söhne wohnt noch im selben Haushalt wie der Beschuldigte und seine Partnerin.