Er wollte weder eine Atemalkoholprobe noch eine Blutprobe abgeben und damit die Feststellung einer allfälligen Fahrunfähigkeit verhindern. Auch wenn seine Fahr(un)fähigkeit aufgrund des eingetretenen Erfolgs ungeklärt bleibt, wäre es ihm ohne weiteres möglich gewesen, bei den angeordneten Massnahmen mitzuwirken. Diese subjektiven Elemente wirken sich jedoch neutral aus.