11) als passiven Widerstand gegen die angeordneten Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit des Beschuldigten einzustufen ist. Das erwähnte Verhalten des Beschuldigten dauert nicht nur wenige Minuten, sondern mindestens 45 Minuten lang. Durch seine Äusserung, ob man ihn auf den Boden legen und festhalten würde, bei der er gemäss eigener Darstellung wütend geworden ist, musste der Polizist E.________ davon ausgehen, der Beschuldigte würde nicht freiwillig mitwirken. Dies änderte sich auch nach dem Telefongespräch mit der Staatsanwältin nicht mehr, welche dem Polizisten E.________ ausdrücklich mitteilte, eine zwangsweise Durchsetzung der Blutprobe sei nicht verhältnismässig.