_) wollte der Beschuldigte keine Blutprobe abgeben. Dabei fragte er gemäss dem erstellten Sachverhalt die ebenfalls anwesende Krankenschwester provokativ, wie es wäre, wenn er nun kein Blut geben möchte, worauf er – nach einer Entgegnung der Krankenschwester, wonach man Leute wie ihn auch zwingend könne – wütend wurde und fragte, wie man dies bewerkstelligen würde, ob sie ihn auf den Boden legen und festhalten würden. In der Folge telefonierte der Polizist E.________ erneut mit der Staatsanwältin und übergab das Telefon dem Beschuldigten, welcher in der Folge mit ihr sprach. Diese belehrte den Beschuldigten über die Belehrung der Verweigerung der Abgabe der Blutprobe.