GIGER, in: StGB/JStG Kommentar - Mit weiteren Erlassen und Kommentar zu den Strafbestimmungen des SVG, BetmG, AIG und OBG, Donatsch [Hrsg.], 9. Aufl. 2022, Art. 55 SVG N. 10). Ungeachtet dessen erfolgte im vorliegend zu beurteilenden Fall die Anordnung der Atemalkoholprobe aufgrund der auffälligen Fahrweise (Schlangenlinie) des Beschuldigten und weiterer Anzeichen auf eine mögliche Fahrunfähigkeit des Beschuldigten. Gemäss Art. 10 Abs. 1 und 5 der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV;